Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsgesetz – BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Konformitätsanforderungen der WCAG 2.1 AA teilweise vereinbar. Es wurden umfangreiche Maßnahmen gesetzt, um die Zugänglichkeit für alle Nutzer:innen zu verbessern. Einzelne Barrieren bleiben aktuell jedoch bestehen, auf die wir im Folgenden näher eingehen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte und Elemente sind ausfolgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei:
- Mehrfach vergebene (duplizierte) IDs im Code
Auf einzelnen Seiten können identische HTML-IDs mehrfach vorkommen. Dies ist insbesondere auf den Einsatz eines Content-Management-Systems (CMS) in Kombination mit dem Page-Builder Elementor zurückzuführen, der bestimmte Module automatisiert generiert.
Die betroffenen IDs werden nicht zur Navigation oder zur Bedienung der Website benötigt. Die Nutzung mit Tastatur sowie Screenreadern ist dadurch nicht wesentlich eingeschränkt. - Gleichlautende Linktexte mit unterschiedlichen Zielen
In bestimmten Bereichen der Website, insbesondere bei der Ausgabe von Beiträgen in Post- oder News-Grids, werden wiederholt gleichlautende Linktexte wie „Zum Artikel“ oder „Weiterlesen“ verwendet, die auf unterschiedliche Zielseiten verweisen.
Diese Links sind jeweils innerhalb klar abgegrenzter <section>-Elemente eingebettet und stehen in direktem inhaltlichem Zusammenhang mit Überschrift, Bild und Kurzbeschreibung des jeweiligen Beitrags. Dadurch bleibt der Zweck des Links für Nutzer:innen nachvollziehbar, auch wenn die WCAG-Empfehlung zur eindeutigen Benennung von Linktexten nicht vollständig erfüllt wird. - Link Purpose bei Pagination („Weiter“)
Bei der Seitennavigation (z. B. Blättern in Beitragsübersichten) werden kurze Linktexte wie „Weiter“ verwendet. Der Zweck dieser Links ergibt sich aus dem unmittelbaren Kontext der Pagination (z. B. Seitenzahlen oder Position innerhalb einer Beitragsliste).
Eine vollständig kontextunabhängige Beschreibung des Linkziels ist derzeit nicht umgesetzt. - Semantische Struktur von Navigations- und Linkelementen
Einzelne Navigations- oder Bedienelemente werden durch den eingesetzten Page Builder nicht als semantische Listen (<ul><li>) ausgegeben, sondern als Kombination aus <nav>- und <a>-Elementen. - Fehlende oder unvollständige Alt-Texte bei Bildern
Einige dekorative oder redaktionelle Bilder verfügen derzeit über keine oder nur eingeschränkte Alternativtexte.
In diesen Fällen handelt es sich überwiegend um Bilder ohne wesentlichen Informationsgehalt. Produktrelevante oder inhaltlich notwendige Bilder sind nach Möglichkeit mit Alt-Texten versehen. Programmatic Field Purpose bei Formularfeldern
Bei einzelnen Formularen (z. B. Kontaktformularen) sind nicht alle Eingabefelder mit maschinenlesbaren Zweckangaben (z. B. autocomplete-Attributen gemäß WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.5) versehen.
Die Felder sind visuell eindeutig beschriftet und für Nutzer:innen verständlich, die automatische Erkennung durch assistive Technologien ist jedoch eingeschränkt.Interaktive Karte (Seite „Über uns – Business Regionen“)
Die interaktive Karte zur Darstellung von Business-Regionen ist derzeit nicht vollständig barrierefrei nutzbar.
Insbesondere die Bedienung per Tastatur sowie die vollständige Auswertung durch Screenreader sind eingeschränkt. Die enthaltenen Informationen werden ergänzend in Textform auf der Website bereitgestellt.- Accordion- Tab-Elemente (aufklappbare Inhalte)
Auf der Website eingesetzte Accordion- bzw. Toggle-Elemente sind derzeit nicht in allen Fällen vollständig über die Tastatur bedienbar. Die zugrundeliegenden Module werden durch den eingesetzten Page Builder (Elementor) bereitgestellt und erfüllen nicht durchgängig die Anforderungen an Fokussteuerung, ARIA-Attribute und Tastaturinteraktion gemäß WCAG 2.1.
Die Inhalte der Accordions sind jedoch auch ohne Nutzung der interaktiven Funktion inhaltlich zugänglich (z. B. durch vollständiges Aufklappen oder alternative Textdarstellung). - Ältere PDF-Dokumente
Ältere, auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei gestaltet (z. B. fehlende Dokumentstruktur, Tags oder Alternativtexte).
Neu veröffentlichte PDF-Dokumente werden nach Möglichkeit barrierefrei erstellt bzw. durch barrierefreie Alternativen ergänzt. - Externe Inhalte und Verlinkungen zu Drittanbietern
Im Hauptmenü sowie in weiteren Bereichen der Website befinden sich Links zu externen Websites, insbesondere zur Subdomain jobs.beko.at.
Diese Inhalte werden von einem Drittanbieter betrieben und gepflegt. Auf die technische Umsetzung und Barrierefreiheit dieser externen Seiten besteht kein unmittelbarer Einfluss. Die Barrierefreiheit dieser Inhalte liegt daher außerhalb des Verantwortungsbereichs des Websitebetreibers.
Abschließende Begründung zur unverhältnismäßigen Belastung
Die vollständige barrierefreie Umsetzung sämtlicher oben genannter Punkte würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie der einschlägigen nationalen Umsetzungsbestimmungen darstellen.
Die Website basiert auf einem etablierten Content-Management-System (CMS) in Kombination mit einem kommerziellen Page-Builder (Elementor). Bestimmte strukturelle und semantische Aspekte – insbesondere die Generierung von HTML-IDs, die semantische Auszeichnung von Navigations- und Grid-Elementen sowie die Ausgabe gleichlautender Linktexte – werden systembedingt automatisiert erzeugt und können nur mit erheblichem Eingriff in das zugrunde liegende System oder durch den vollständigen Verzicht auf bestehende Komponenten verändert werden.
Eine vollständige Anpassung würde unter anderem:
- tiefgreifende Eingriffe in Core-Funktionen des CMS bzw. des Page Builders erfordern,
- die langfristige Wartbarkeit und Updatefähigkeit der Website beeinträchtigen,
- zu einem unverhältnismäßig hohen technischen und finanziellen Aufwand führen,
- sowie das Risiko von Funktionsverlusten und Sicherheitsproblemen erhöhen.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die genannten Abweichungen keine wesentlichen Nutzungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen darstellen. Die Website ist:
- vollständig mit Tastatur bedienbar,
- mit Screenreadern grundsätzlich nutzbar,
- logisch strukturiert und inhaltlich verständlich aufgebaut,
- und bietet alle wesentlichen Informationen auch in textlicher Form an.
Aus diesen Gründen wird die vollständige Umsetzung einzelner WCAG-Erfolgskriterien derzeit als unverhältnismäßige Belastung bewertet. Die Website wird jedoch fortlaufend überprüft, und bei zukünftigen technischen Weiterentwicklungen oder Systemupdates wird die Barrierefreiheit nach Möglichkeit weiter verbessert.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 03. Februar 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung sowie dem Einsatz automatisierter Prüf-Tools (z. B. Google Lighthouse, WAVE, WCAG-Validator).
Feedback und Kontakt
Wenn dir Barrieren auf unserer Website auffallen oder du Schwierigkeiten bei der Nutzung hast, freuen wir uns über deinen Hinweis:
Kontakt:
E-Mail: office@beko.at
Telefon: +43 1 797500
Wir sind stets bemüht, bestehende Barrieren zu beheben und unsere Website laufend zu verbessern.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kannst du dich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden:
FFG Kontaktstelle für digitale Barrierefreiheit
Website: Digital Accessibility in Austria – Digital Accessibility