Compliance
Als Technologiedienstleister mit Fokus auf gegenwärtige und zukünftige Innovationen ist es unser Ziel, nachhaltige, zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln und in der Industrie zum Einsatz zu bringen.
Die Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeiter*innen, der Umwelt und unserer Gesellschaft nehmen wir als traditionsreiches, österreichisches Unternehmen sehr ernst. Nachhaltigkeit sowie Corporate Social Responsibility (CSR) betrachten wir als integrale Bestandteile unseres unternehmerischen Handelns.
Dabei sind Aufrichtigkeit, Integrität, Respekt und rechtskonformes Verhalten jene Werte und Prinzipien, denen wir uns im Umgang mit Mitmenschen, Geschäftspartner*innen und der Umwelt gegenüber verpflichtet haben.
Diese Verpflichtung und Verantwortung für Mensch und Umwelt erwarten wir auch von unseren Stakeholdern, unabhängigen Auftragnehmer*innen, Berater*innen und Repräsentant*innen.
Die folgenden Code of Conducts für Mitarbeiter*innen & Aufsichtsrat sowie Lieferant*innen sollen als Leitfaden dazu dienen, dieses Grundverständnis langfristig zu wahren, und somit eine kontinuierliche gemeinsame Weiterentwicklung zu realisieren.
BEKO-Hinweisgebersystem
Sollten Sie als (ehemaliger, künftiger) BEKO-Mitarbeiter*in, Bewerber*in, Kund*in, Partner*in, Lieferant*in, Gesellschafter*in, Mitglied des Aufsichtsrates usw., potenzielles Fehlverhalten, wie beispielsweise Verstöße gegen das geltende Recht oder Verstöße gegen den Verhaltenskodex und unternehmensinterne Weisungen & Prozesse, bei BEKO bemerken, können Sie unser BEKO-Hinweisgebersystem nutzen (siehe Link unten). Der Meldekanal steht derzeit in zwei Sprachen (Deutsch, Englisch) zur Verfügung und ist von jedem internetfähigen PC oder Smartphone zugänglich.
Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt und kann auch anonym abgegeben werden.
Wir weisen darauf hin, dass eine Meldung freiwillig erfolgt und es keine generelle Meldepflicht von Missständen gibt. Darüber hinaus kann auf Anfrage auch eine physische Zusammenkunft (sog. „Face-to-Face-Treffen“) mit dem BEKO Compliance Team stattfinden.
Beispiele für ein potenzielles Fehlverhalten: Verstöße gegen Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen bei der BEKO und/oder ihren Partnern und/oder Lieferanten; Verstöße gegen den BEKO-Verhaltenskodex sowie unternehmensinterne Weisungen und Prozesse; Verhaltensweisen, die das Recht auf Gleichbehandlung verletzen;
Straftaten, wie beispielsweise Betrug, Diebstahl, Geldwäsche oder Vorteilsnahme; Verstöße gegen Unternehmensintegrität, Vorschriften, Gesetze und Vorgaben.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es bei dem Hinweisgebersystem nicht darum geht, Verhaltensweisen gegen arbeitsvertragliche Pflichten von anderen, insbesondere BEKO-Arbeitnehmer*innen (z.B. unerlaubte Absenz vom Arbeitsplatz, Unpünktlichkeit) offen zu legen.
Bitte beachten Sie auch, dass wissentlich falsche oder irreführende Hinweise u.a. eine Verwaltungsübertretung darstellen und mit einer Geldstrafe von bis zu € 20.000 bestraft werden können.